- Aufgabegeschäft
- Begriff des Handelsrechts und des Börsenhandels für einen nach § 95 HGB getätigten Abschluss eines Geschäftes durch den ⇡ Handelsmakler, für welches die ⇡ Schlussnote unter Vorbehalt der Bezeichnung der anderen Partei erteilt wird. V.a. im Börsenverkehr sind A. häufig (Vermerk in der Schlussnote z.B. „Aufgabe vorbehalten“, „A.v.“, „für Aufgabe“). § 27 BörsG sowie die Börsenordnungen der einzelnen Börsen regeln Einzelheiten zur Ausführung von A.
Lexikon der Economics. 2013.