Aufgabegeschäft

Aufgabegeschäft
Begriff des Handelsrechts und des Börsenhandels für einen nach § 95 HGB getätigten Abschluss eines Geschäftes durch den  Handelsmakler, für welches die  Schlussnote unter Vorbehalt der Bezeichnung der anderen Partei erteilt wird. V.a. im Börsenverkehr sind A. häufig (Vermerk in der Schlussnote z.B. „Aufgabe vorbehalten“, „A.v.“, „für Aufgabe“). § 27 BörsG sowie die Börsenordnungen der einzelnen Börsen regeln Einzelheiten zur Ausführung von A.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Aufgabe — I. Organisation:Dauerhaft wirksame Aufforderung an ⇡ Handlungsträger, festgelegte Handlungen wahrzunehmen. Vgl. auch ⇡ Aufgabenanalyse, ⇡ Aufgabensynthese. II. Börsenwesen:⇡ Aufgabegeschäft …   Lexikon der Economics

  • Aufgabemakler — freier Börsenmakler (⇡ freie Makler), der ein Geschäft zunächst im eigenen Namen abschließt unter dem Vorbehalt der späteren Aufgabe (⇡ Aufgabegeschäft) der Gegenkontrahenten …   Lexikon der Economics

  • Schlussnote — Schlussschein. 1. Begriff: Von dem ⇡ Handelsmakler zu unterzeichnende und beiden Parteien unverzüglich nach Abschluss des Geschäftes zuzustellende Privaturkunde (§ 94 I HGB). 2. Die Sch. enthält die Namen bzw. Firmen der Parteien, den Gegenstand… …   Lexikon der Economics

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